Infos zum Vollstreckungsbescheid
Die Beantragung wird empfohlen.
Verwechseln Sie den Vollstreckungsbescheid nicht mit der nachgelagerten Vollstreckung (Vollstreckungshandlungen).
Der Vollstreckungsbescheid ist lediglich der Titel der am erfolgreichen Ende eines Mahnverfahrens steht. Der Vollstreckungsbescheid ist quasi das Stück Papier (einem gedruckten Urteil gleichwertig), welches im Nachgang benötigt wird um Zwangsvollstreckungsmaflnahmen gegen einen nicht zahlenden Schuldner einleiten zu können.